EmpCo-Richtlinie: Was Kommunikationsteams jetzt wissen müssen
- EmpCo
- Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitskommunikation
19.08.2026 von Jana Schmülling
Ab dem 27. September 2026 können Nachhaltigkeitsaussagen wie „klimafreundlich produziert“, „nachhaltig verpackt“ oder „CO₂-neutral bis 2030“ zur ernsthaften Haftungsfalle werden.
Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive, kurz EmpCo-Richtlinie, wurde im Februar 2024 verabschiedet und gilt seit März 2024 als verbindlicher EU-Rechtsrahmen. In Deutschland wird sie durch eine Änderung des UWG umgesetzt, die ab dem 27. September 2026 Anwendung findet. Was lange wie ein abstraktes Regulierungsvorhaben wirkte, wird damit operative Realität: Viele Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sind dann nur noch zulässig, wenn sie konkret belegt sind – andere müssen ganz gestrichen werden.
Warum EmpCo ein Kommunikationsthema ist
Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Nachhaltigkeitskommunikation grundlegend. Unternehmen dürfen viele Umwelt- und Sozialaussagen künftig nur noch tätigen, wenn sie klar und überprüfbar sind. Ziel ist ein wirksamer Schutz der Verbraucher vor irreführenden Aussagen und Greenwashing. Besonders im Visier:
- Allgemeine Umweltaussagen ohne konkrete, nachweisbare Belege
- Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges, offiziell anerkanntes Zertifizierungssystem
- Klimaneutralitätsversprechen auf Kompensationsbasis – also „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, wenn die Aussage nicht auf tatsächlich reduzierten Produktemissionen basiert, sondern auf dem Kauf von Zertifikaten
- Zukunftsbezogene Versprechen ohne öffentlichen Umsetzungsplan
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten – also das Herausstellen von Eigenschaften als besonderes Umweltmerkmal, die schlicht gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen
Bei Verstößen drohen Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände, Reputationsschäden und Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.
Damit betrifft EmpCo Kommunikationsteams unmittelbar in ihrer täglichen Praxis. Ob Websitetexte, Pressemitteilungen, Social-Media-Posts, Produktbeschreibungen, Nachhaltigkeitskampagnen – sie alle entstehen in den Kommunikations- und Marketingabteilungen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommunikation, Legal und Nachhaltigkeitsmanagement ist für EmpCo-konforme Arbeit unerlässlich.
Bleibt die Frage: Wie schnell muss all das passieren?
Keine Schonfrist – aber kein Kahlschlag
Es gibt keine formale Schonfrist. Das haben die europäischen Verbraucherschutzbehörden klargestellt und gleichzeitig angekündigt, bei der Durchsetzung Augenmaß walten zu lassen. Konkret: Wo echte physische Übergangsherausforderungen bestehen – etwa bei Verpackungszyklen, oder Lagerbeständen – soll risikobasiert und verhältnismäßig vorgegangen werden.
Für Claims, die kurzfristig anpassbar sind – auf Websites, in digitalen Werbemitteln, auf Social Media – wird dennoch zügiges Handeln erwartet.
Wie schnell gehandelt werden muss, ist dabei nur die eine Seite. Mindestens ebenso wichtig ist, den Blick zu weiten: EmpCo ist häufig nicht das einzige Regelwerk, das eine Aussage berührt.
Das unterschätzte Doppelrisiko: Wenn PPWR und EmpCo gleichzeitig greifen
EmpCo steht nicht allein. Wer Nachhaltigkeitskommunikation heute zukunftssicher aufstellen will, muss das regulatorische Zusammenspiel verstehen. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist dafür ein gutes Beispiel.
Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 und legt verbindliche Anforderungen an Verpackungen fest. Für Kommunikationsteams kann sie dabei auch eine Unterstützung bei der Auslegung der EmpCo sein. Ein Aspekt: Was die PPWR als gesetzliche Mindestanforderung vorschreibt, darf nach EmpCo nicht als besonderes Umweltmerkmal beworben werden. Was darüber hinausgeht, kann grundsätzlich kommuniziert werden – vorausgesetzt, die Aussage ist spezifisch, belegbar und nicht irreführend.
Ein konkretes Beispiel zeigt, wohin die Reise geht: Die PPWR definiert gestaffelt ab 2030 verbindliche Recyclingfähigkeitsstufen für Verpackungen. Sobald die PPWR die Recyclingfähigkeit als gesetzliche Mindestanforderung festlegt, darf diese Eigenschaft nicht mehr als besonderer Umweltvorteil beworben werden. EmpCo verbietet das Herausstellen solcher Selbstverständlichkeiten. Was dann noch als Umweltvorteil herausgestellt werden darf, ist das Mehr: ein besonders hoher Recyclatanteil oder eine Verpackungsreduktion über das Pflichtmaß hinaus. Wer das heute schon weiß, kann Kommunikationsstrategie und Produktentwicklung aufeinander abstimmen. Das ist kein Einzelfall: Verschiedene Regulierungsvorhaben der EU greifen ineinander und können gegenseitig das Haftungsrisiko verstärken. Für Corporate Affairs Teams bedeutet das: Sie sollten nicht nur EmpCo im Blick behalten, sondern auch die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Regelwerken berücksichtigen.
Ein Bereich, in dem dieses Zusammenspiel besonders oft unterschätzt wird, ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Nachhaltigkeitsberichte: Formal draußen, kommunikativ mittendrin
Viele Unternehmen wähnen sich sicher, weil gesetzliche Pflichtberichte – etwa nach CSRD – nicht in den Anwendungsbereich der EmpCo-Vorgaben fallen. Diese Berichte sind verpflichtend und richten sich primär an Investoren. Gegenüber Verbrauchern sind sie damit keine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG.
Die Herausforderung entsteht genau hier. Das UWG greift nicht erst bei klassischer „Werbung“, sondern bei jeder geschäftlichen Handlung – also jedem Verhalten, das auch nur mittelbar der Absatzförderung dient. Und sobald eine Aussage aus dem Bericht in die verbrauchergerichtete Kommunikation wandert – etwa in Pressemitteilungen, Social-Media-Posts, CEO-Statements oder Produktkommunikation –, wird sie genau das. Die saubere Trennung zwischen Bericht und Kommunikation existiert in der Praxis nicht.
Hinzu kommt: Das UWG schützt nicht nur Verbraucher vor Unternehmen, sondern auch Unternehmen vor Wettbewerbern. Irreführende Nachhaltigkeitsaussagen können schon heute unabhängig von EmpCo über die allgemeine Irreführungsklausel des UWG abgemahnt werden.
Klenk & Hoursch empfiehlt daher, Nachhaltigkeitsberichte wenn möglich so zu behandeln, als würden sie EmpCo unterliegen. Denn Aussagen aus Berichten werden intern oft als „freigegeben" verstanden – und landen damit schneller im Newsletter oder auf Instagram, als einem lieb ist.
Die richtige Frage lautet „Welches Risiko gehen wir ein?“
Wer auf eine abschließende Klarheit zu allen Anwendungsfällen der EmpCo wartet, wird wahrscheinlich noch lange warten. Die letztgültige Auslegung der EmpCo-Richtlinie und ihrer Umsetzung im UWG wird nicht aus Behördenpapieren kommen, sondern aus Gerichtsurteilen. Neue Normen werden durch Verfahren schärfer.
Das bedeutet für die kommunikative Praxis: Es gibt in vielen Fällen kein klares Richtig oder Falsch, sondern ein Spektrum von hohem Risiko bis geringem Risiko. Ein allgemeiner Claim wie „Unsere Services sind nachhaltig“ ohne jede Substantiierung hat ein hohes Risiko. Eine klar belegte, spezifische Aussage mit Quellenangabe und messbarem Bezug bietet ein geringes Risiko. Dazwischen liegt viel. Das ist der Raum, in dem Kommunikationsteams täglich arbeiten.
Risikobasiertes Denken ist professionelle Realität. Es erlaubt, Kommunikation nicht zum Stillstand zu bringen, sondern sie gezielt zu steuern: Welche Claims sind unverzichtbar für unsere Positionierung? Welche lassen sich mit vertretbarem Aufwand belegen? Wo sollten wir bewusst auf Aussagen verzichten, weil das Risiko zu hoch ist?
Diese Abwägungen können Kommunikationsteams nicht allein treffen. Sie brauchen dafür eine enge Abstimmung mit Legal und mit dem Nachhaltigkeitsmanagement sowie klare interne Leitlinien, die solche Entscheidungen strukturieren.
Die Zeit der Beobachtung ist vorbei: Wie Kommunikationsteams jetzt handeln sollten
Kommunikationsteams, die jetzt handeln, können EmpCo als strategische Chance nutzen. Klenk & Hoursch empfiehlt einen strukturierten Weg zur EmpCo-Readiness in sechs Phasen:
- Sensibilisieren und Verantwortlichkeiten klären. Ein gemeinsames Problemverständnis schaffen: Wer ist betroffen, welche Risiken bestehen und wer verantwortet welche Aussagen? EmpCo ist eine gemeinsame Aufgabe von Kommunikation, Legal und Nachhaltigkeit.
- Ein Aussageninventar anlegen. Alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen über sämtliche Kanäle systematisch erfassen und mit einer Risiko-Ampel versehen – von der Website bis zur beiläufigen Produktbeschreibung.
- Kommunikative Haltung definieren. Festlegen, mit welcher strategischen Ausrichtung und welchem Risikoniveau das Unternehmen künftig kommuniziert – als dokumentierte strategische Linie.
- Fundament schaffen. Belastbare Leitlinien mit klaren Dos und Don'ts sowie Freigabeprozessen entwickeln, angebunden an bestehende Markenrichtlinien.
- Teams befähigen. Mitarbeitende in die Lage versetzen, kritische Aussagen selbst zu erkennen und sicher zu formulieren – durch Trainings, Praxisbeispiele und passende Werkzeuge.
- Verstetigen und monitoren. EmpCo-konforme Kommunikation in dauerhafte Routinen überführen: regelmäßige Reviews, klare Verantwortlichkeiten, laufende Marktbeobachtung.
EmpCo ist ein Anlass, Nachhaltigkeitskommunikation klarer, fundierter und belastbarer zu machen. Unternehmen, die das als strategische Chance begreifen, werden nicht nur rechtlich besser aufgestellt sein, sondern auch glaubwürdiger kommunizieren.
Wo Ihr Kommunikationsteam heute auf dem Weg zur EmpCo-Readiness steht und welche nächsten Schritte konkret zu Ihrem Unternehmen passen, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema: Empco Hub - Klenk & Hoursch