Die Zukunft der Verpackungen: neue Pflichten, neue Chancen
Wie die EU-Verpackungsverordnung und das deutsche VerpackDG Unternehmen vor strategische Entscheidungen stellen – und warum jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist.
23.02.2026 von Gregor Schreiber
Verpackungen scheinen für uns selbstverständlich und werden häufig gar nicht wirklich wahrgenommen. Dabei sind sie essenziell: Sie bringen den Joghurt in den Supermarkt, schützen das neue Smartphone auf dem Weg zu uns nach Hause und bewahren Medikamente vor dem Verfall. Ohne sie würde unser Alltag stillstehen. Doch genau diese Selbstverständlichkeit wird gerade neu verhandelt. Denn Verpackungen landen nach ihrer Nutzung im Müll und das in Mengen, die längst nicht mehr nur ein ökologisches, sondern auch ein wirtschaftliches und rechtliches Problem sind.
Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab August 2026 gilt, und dem deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das derzeit im Bundestag beraten wird, ändern sich die Spielregeln weitreichend. Für Hersteller, Handel und Entsorger bedeutet das: Verpackung ist kein Randthema mehr, sondern ein strategisches Handlungsfeld, das über Reputation, Marktchancen und rechtliche Risiken entscheidet.
Was sich mit PPWR und VerpackDG ändert
Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Richtlinie durch eine Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Das schafft einheitliche Begriffe, Pflichten und Zielvorgaben entlang des gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Das deutsche VerpackDG setzt diese Vorgaben um und ersetzt damit das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG).
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Neue Herstellerdefinition: Künftig gilt als Hersteller, wer Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellt – egal ob Produzent, Importeur oder Händler. Das klingt technisch, hat aber praktische Folgen: Wer bisher dachte, er sei nicht betroffen, könnte plötzlich in der Verantwortung stehen.
- Erweiterte Registrierungspflichten: Bisher mussten nur systembeteiligungspflichtige Verpackungen (also solche, die im Hausmüll landen) bei der Zentralen Stelle registriert werden und Beiträge zahlen. Künftig gilt das auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen, etwa Transportverpackungen im Gewerbe oder Mehrwegpfandflaschen. Das bedeutet mehr Erfassungsaufwand, aber auch mehr Transparenz.
- Ambitionierte Recyclingziele: Die PPWR legt EU-weit ein Recyclingziel von 65 Prozent bis 2026 und 70 Prozent bis 2031 fest. Deutschland geht deutlich weiter: Für Kunststoffe sollen ab 2028 mindestens 75 Prozent und ab 2030 sogar 80 Prozent recycelt werden, während die EU nur 50 bis 55 Prozent vorschreibt. Auch bei anderen Materialien wie Glas, Papier und Metallen steigen die Quoten. Dafür werden allerdings auch andere Recyclingverfahren wie das des chemischen Recyclings zum Erreichen der Kunststoff-Quoten erlaubt.
- Designanforderungen und Konformitätsbewertung: Verpackungen müssen künftig von Anfang an recyclinggerecht gestaltet sein. Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss nachweisen, dass sie definierte Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllen – dokumentiert in einer EU-Konformitätserklärung.
Systemziele nach § 16 Abs. 2 VerpackG und deren geplante Veränderung nach § 42 Abs. 2 VerpackDG
Welches Verpackungsmaterial? | Welcher Anteil muss dem Recycling im Jahresmittel zugeführt werden? | |||
aktuell (VerpackG) | ab 2027* | ab 2028 | ab 2030 | |
Kunststoffe | Keine | Keine Vorgabe | 75% | 80% |
Werkstoffliches Recycling von Kunststoffen | 63%** | 63% | 70% | 75% |
Getränkekartonverpackungen | 80% | 80% | ||
Sonstige Verbundverpackungen | 70% | 70% | ||
Eisenmetalle | 90% | 90% | 95% | |
Aluminium | 90% | 90% | 95% | |
Glas | 90% | 90% | ||
Papier, Pappe, Karton | 90% | 90% | ||
Gelber Sack | 50% | 50% | 55% | 60% |
* Sollte das VerpackDG im Laufe von 2026 eingeführt werden, gelten bis zum Ende des Jahres 2026 noch die Ziele des VerpackG als Übergangsregelung, vgl. § 68 Absatz 6 VerpackDG
** Wert ergibt sich aus dem werkstofflichen Anteil der Verwertungsquote im VerpackG, dort wird ausschließlich von werkstofflichem Recycling gesprochen.
Goldplating oder notwendige Ambition?
An der Ausgestaltung des VerpackDG gibt es auch Kritik. Handelsverbände werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz weit über die EU-Vorgaben hinauszuschießen – sogenanntes „Goldplating". Tatsächlich liegt Deutschland bei den Recyclingquoten für Kunststoffe deutlich über den EU-Zielen. Allerdings: Deutschland war auch mit dem bisherigen VerpackG ambitionierter als die EU. Seit 2022 sind bereits 70 Prozent Kunststoffrecycling verpflichtend.
Die Frage ist nicht, ob die Ziele hoch sind, sondern ob sie erreichbar sind und zu welchen Kosten. Genau hier wird es für Unternehmen spannend.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Der Entwurf des VerpackDG wurde am 11. Februar im Kabinett beschlossen, die Debatte im Bundestag läuft jetzt an. Verschiedene Branchen-, Umwelt- und Mehrwegverbände haben bereits teils gegensätzliche Positionen veröffentlicht. Für Unternehmen lohnt es sich, den Blick über reine Compliance-Fragen hinaus zu weiten, hin zu strategischen Fragen von Kosten, Design und Positionierung.
1. Betroffenheit präzise klären
Erfassen Sie Ihr Verpackungs- und Produktportfolio sauber:
- Welche Verpackungen werden in welchen Märkten eingesetzt?
- Wie sind sie im Sinne von PPWR und VerpackDG zuordbar? Welche Herstellerpflichten greifen wo?
- Besonders wichtig: Service-, E-Commerce-, Transport- und gewerbliche Verpackungen, die bisher oft „unter dem Radar" liefen, werden nun in Registrierung, Meldung und Finanzierungssysteme hineingezogen. Sonst drohen kostenintensive Überraschungen.
2. Wirtschaftliche Auswirkungen verstehen
Die höheren Recyclingquoten und die Ausweitung der Sammlung werden sich in Systementgelten, internen Prozesskosten und Material- und Logistikentscheidungen zeigen.
- Fragen Sie sich: Welche Verpackungsarten werden zu Kosten- und Compliance-Risiken, wenn nichts geändert wird?
- Wo könnten sich neue Chancen eröffnen?
- Recyclingfreundliche Designs, ein erhöhter Rezyklateinsatz oder der Umstieg auf Mehrwegverpackungen können sich finanziell und auch kommunikativ lohnen.
3. Positionen entwickeln
Der Gesetzgebungsprozess läuft noch. Unternehmen sollten eigene Haltungen zu kritischen Regelungsfragen entwickeln, diese intern abstimmen und entscheiden, wie sie sich über Verbände, Partner oder direkte Gespräche in den politischen Prozess einbringen wollen.
- Wichtig: Reine Kosten- und Bürokratiekritik überzeugt selten. Wirkung entfalten dagegen Beiträge, die systemische Auswirkungen verständlich machen, etwa auf die Qualität von Recyclingströmen, auf die Wirtschaftlichkeit von Mehrwegsystemen oder auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit ganzer Branchen.
4. Governance und Monitoring aufsetzen
PPWR und VerpackDG sind kein einmaliger Akt, sondern ein mehrjähriger Veränderungsprozess mit darauffolgenden Rechtsakten, Leitfäden und Auslegungsprozessen.
- Sinnvoll ist eine abgestimmte Verantwortlichkeit über Recht, Nachhaltigkeit, Einkauf, Produktentwicklung, Logistik, Finanzen, Kommunikation und Public Affairs hinweg.
- Ergänzen Sie das um ein laufendes Monitoring von Gesetzgebung, delegierten Rechtsakten, Verwaltungspraxis und Verbandspositionen.
Verpackung ist Kommunikation
Verpackung ist nicht nur eine Frage von Compliance und Kosten, sondern auch von Kommunikation. Wer jetzt recyclinggerechte Designs entwickelt, Rezyklateinsatz erhöht oder auf Mehrweg umstellt, kann das nicht nur rechtlich absichern, sondern auch kommunikativ nutzen. Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation braucht Substanz und die neuen Verpackungsregeln schaffen genau diese Substanz.
Gleichzeitig gilt: Wer sich in der politischen Debatte Gehör verschaffen will, braucht mehr als Zahlen und Paragrafen. Es braucht eine Kommunikationsstrategie, die die eigene Position verständlich macht, Stakeholder einbindet und die Brücke zwischen regulatorischen Anforderungen und unternehmerischer Realität schlägt.
Jetzt handeln – solange der Prozess läuft
PPWR und VerpackDG sind mehr als weitere Gesetzesbausteine. Sie sind eine strategische Weichenstellung für Geschäftsmodelle, Kostenstrukturen und Zukunftsfähigkeit. Wer jetzt nur die gesetzliche Mindestlinie im Blick hat, wird mittelfristig mit hohen Umstellungs- und Opportunitätskosten rechnen müssen. Wer dagegen frühzeitig Transparenz schafft, intern Zuständigkeiten bündelt, Design- und Logistikentscheidungen anpasst und sich in den politischen Diskurs einbringt, kann Risiken begrenzen und Chancen nutzen.
Genau hier können wir von Klenk & Hoursch Sie unterstützen. Wir helfen Ihnen, Ihre Betroffenheit zu verstehen, Ihre Positionen zu entwickeln und diese gegenüber politischen Stakeholdern sichtbar zu machen. Wir verbinden Public Affairs mit strategischer Kommunikation, damit Sie nicht nur rechtlich compliant sind, sondern auch kommunikativ überzeugen.
Der Gesetzgebungsprozess läuft noch. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich einzubringen. Sprechen Sie uns an, gemeinsam machen wir Ihre Positionen sichtbar.