Das Greenwashing-Verbot der EU – Green Claims rechtzeitig verstehen
Die EU geht mit der Green Claims Directive gegen Greenwashing vor. Ein Gesetz, dass die Nachhaltigkeitskommunikation enorm verändern wird. Wer weiterhin umweltbezogene Aussagen auf seinen Produkten platzieren möchte, muss sich zukünftig an EU-Standards halten. Unsere Public Affairs Unit schafft Orientierung und unterstützt dabei, den Wandel zu antizipieren und mitzugestalten.
13.03.2023 von Nanna-Josephine Roloff
Was aktuell auf europäischer Ebene passiert, mutet an wie eine Folge der dänischen Politserie Borgen: Volker Wissing und das Verbrenner-Aus. Informell bereits seit November beschlossene Sache, fehlte nur noch die formale Abstimmung in Parlament und Rat. Doch sieben Tage vor der entsprechenden Sitzung im Ministerrat der EU, teilt Verkehrsminister Volker Wissing der Bild-Zeitung mit, Deutschland könne der Vorlage so nicht zustimmen. Er weiß um die Wirkmacht seiner Worte, platziert im reichweitenstärksten Medium der Bundesrepublik. In der Folge wird die Abstimmung verschoben. Politik, ausgetragen über die Medien. Kein unüblicher Schachzug. Im Falle eines Gesetzes dieser Dimension dennoch beachtlich. Denn die EU-Strategie zur Klimaneutralität ist kein Randprojekt, im Gegenteil: mit dem European Green Deal hat die Kommission einen – wie Olaf Scholz vielleicht sagen würde – Dreifachwumms angestoßen und eine Maßnahmenkiste auf den Tisch gestellt, die es in sich hat.
Nicht alle Bestandteile des Deals werden medial so intensiv begleitet, wie das Verbot von Verbrennungsmotoren. Das macht sie aber nicht weniger bedeutend. Ein solcher Bestandteil ist die Green Claims Directive (GCD). Geleakt im Januar, hat der Gesetzesentwurf das Potenzial, die Nachhaltigkeitskommunikation und damit das Aussehen tausender Produkte nachhaltig zu verändern.
„Umweltbezogene Aussagen über Produkte und Unternehmensaktivitäten in der B2C-Kommunikation müssen zukünftig belegt werden. Allgemeine umweltbezogene Aussagen, die nicht belegbar sind und deren Nachweis sich nicht auf der Verpackung befindet, werden verboten.“
Nanna-Josephine Roloff
Mit der Green Claims Directive gegen Greenwashing
Ziel des Entwurfs ist die Bekämpfung von Greenwashing und der damit einhergehenden Irreführung von Verbraucher:innen. Umweltbezogene Aussagen über Produkte und Unternehmensaktivitäten in der B2C-Kommunikation müssen zukünftig belegt werden. Egal ob es sich um den Wortlaut, die Bildsprache oder die Gesamtpräsentation des Produkts (einschließlich des Layouts, der Farbgebung, der Abbildungen, der Bilder, der Töne, der Symbole oder der Etiketten) handelt: Alle Angaben müssen einen vermeintlichen Umweltnutzen wahrheitsgetreu und genau darstellen und dürfen den erzielten Umweltnutzen nicht überbewerten. Allgemeine umweltbezogene Aussagen, die nicht belegbar sind und deren Nachweis sich nicht auf der Verpackung befindet, werden verboten.

Auch Gütesiegel sind betroffen. Insgesamt mehr als 1.000 Stück gibt es allein auf dem deutschen Markt. Eine Bewertung ist für Endverbraucher:innen nahezu unmöglich geworden. Die GCD will dem nun Einhalt gebieten und setzt strikte Kriterien an, denen Umwelt-Label in Zukunft entsprechen müssen. Die Methode, nach der Label und Produktdeklarierungen geprüft werden sollen, wird ebenfalls klar eingegrenzt. Hier stellt der vorliegende Entwurf die Environmental Footprint Methode – besser bekannt als PEF (Product Environmental Footprint) oder OEF (Organisational Environmental Footprint) – in Aussicht.
Das Papier lässt darauf schließen, dass die GCD in Form einer Verordnung beschlossen wird und damit als verbindlicher Rechtsakt für alle Mitgliedstaaten. Doch noch ist alles offen: Die Vorstellung des finalen Entwurfs wird entsprechend aktueller Tagesordnung der Kommissions-Sitzung am 22. März erwartet. Erst anschließend geht er in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU.
Jetzt die Pole Position einnehmen
Ob die Green Claims Directive in ihrer jetzigen Form verabschiedet wird, sei dahingestellt. Sicher ist jedoch: Ihre Inhalte und Ziele sind ein großer Baustein des Europäischen Green Deals und Unternehmen sollten diese in ihre Strategie aufnehmen. Wer sich rechtzeitig einen Überblick verschafft profitiert. Hintergrundwissen und politische Monitorings erlauben, rechtzeitig qualifizierte Bewertungen für die eigenen Produkte vornehmen zu können.
Unser Public Affairs-Team in Berlin schafft Orientierung und versetzt Sie in die Lage, den Wandel zu antizipieren und mitzugestalten.